Pressemitteilung :: 05.02.2014
Landesgesellschaft IBG Sachsen-Anhalt: EU-Kommission bestätigt Zweifel an korrekter Verwendung der EU Gelder
Die Europaabgeordneten Heide Rühle und Elisabeth Schroedter sind
Hinweisen in Presseveröffentlichungen in Sachsen-Anhalt zur falschen Verwendung
von EFRE-Geldern in der Landesgesellschaft IBG nachgegangen und hatten
in dem Zusammenhang eine parlamentarische Anfrage an die Europäische Kommission
gestellt. Die Antwort von Kommissar Almunia liegt nun vor. Hierzu Elisabeth
Schroedter:
"Die
Kommission hat unsere Befürchtungen bestätigt, dass die Mittel des EFRE Fonds,
die die IBG im Auftrag der Landesregierung Sachsen-Anhalt verwaltet hat, nicht
im Sinne der EU-Regeln eingesetzt wurden. Die Kommission bestätigt, dass
EU-Gelder, die für die Förderung der strukturschwachen Regionen in
Sachsen-Anhalt bestimmt sind, nicht in anderen Regionen oder Ländern eingesetzt
werden dürfen. Sie unterstreicht in ihrer Antwort auch noch einmal, dass mit
EU-Mitteln bereitgestelltes Risikokapital nur Unternehmen mit Erfolgsaussichten
zur Verfügung gestellt werden darf. Das Geld kann also nicht für insolvente
Unternehmen eingesetzt werden. Beide Grundsätze hat die IBG offensichtlich
nicht eingehalten! Ich hoffe, dass die Kommission nun auch selbst die
Konsequenzen aus ihrer Antwort zieht und das falsch ausgegebene Geld
zurückfordert. Denn solche Praktiken, wie die der Good/Vent GMBH dürfen nicht
Schule machen. Schließlich handelt es sich um die Steuergelder der EU-Bürger
und Bürgerinnen.“
Für Olaf Meister, Mitglied im parlamentarischen
Untersuchungsausschuss im Landtag von
Sachsen-Anhalt zur IBG bedeutet dies: "unser Auftrag ist es unter
anderem herauszufinden, in welchen Umfang Fördergelder außerhalb des Landes eingesetzt wurden und wie es zur Förderung von
insolventen Firmen gekommen ist. Die
Landesregierung ist aufgefordert sich aktiv an der Aufklärung zu beteiligen.
Denn wenn wir zur Entwicklung unseres Landes weiter
EU-Fördermittel nutzen wollen, muss die ordnungsgemäße Verwendung sichergestellt werden."
Hintergrund:
Die Landesgesellschaft
IBG in Sachsen-Anhalt soll durch Landesbeteiligungen junge, innovative
Unternehmen im Bundesland fördern und setzt dafür EFRE-Mittel ein.
Aufsichtsratsvorsitzende für die IBG sind seit ihrer Gründung in den 90er
Jahren die jeweiligen Wirtschaftsminister, Gesellschafter ist das
Finanzministerium. 2007 wurde das
Beteiligungsmanagement privatisiert: die GoodVent GmbH und Co. KG übernahm
Verwaltung und Management der IBG. Aufgabe der GoodVent war
es, privates Kapital einzuwerben. Von den 20 Mio. Euro Privatkapital wurden bis
heute aber nur 9 Mio. Euro investiert.
Die Vorgänge um
die Landesgesellschaft IGB werden zurzeit auf verschiedenen
Ebenen untersucht. Seit dem 23. Oktober 2013 ermittelt das Europäische Amt für
Betrugsbekämpfung (OLAF) und in Sachsen-Anhalt hat sich am 17.10.2013 ein
parlamentarischer Untersuchungsausschuss konstituiert. Auf parlamentarischer Ebene arbeiten die grünen
Fraktionen im Europaparlament und im Landtag
von Sachsen-Anhalt eng zusammen.
Die Anfrage kann nachgelesen werden unter folgendem Link:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+WQ+E-2013-012910+0+DOC+XML+V0//DE&language=de
Die Antwort befindet sich auf folgender Internetseite: http://www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=E-2013-012910&language=DE